Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Ihre Sinne sind unsere Welt
Neugeborenen Hörscreening
Kindliche Schwerhörigkeit
Sprachentwicklungsverzögerung
Information zur Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Mögliche Hinweise sind:
Schwierigkeiten beim lernen von Lesen und/oder Schreiben, auch V.a. auf eine Lese-Rechtschreib-Störung. Gehörte Laute können nur schwer erkannt werden. (Ähnlich klingende Wörter werden vertauscht (Baum – Traum, Nuss - muss, den-dem)
Verminderte Konzentration oder eine erhöhte Ablenkbarkeit, bei geringer oder geräuschvoller Umgebung (z.B. Straßenverkehr, Schulklasse, Großraumbüro)
Mündliche Aufgaben oder Aufforderungen werden nur bedingt verstanden oder sogar vergessen
Schnelle Ermüdung bei rein auditiv gestellten Aufgaben
Bei mehrteiligen mündlichen Anweisungen wird sich häufig nur einen Teil der Aufgabe gemerkt
Besserung der Problematik bei visueller Hilfestellung (Bildmaterial, konsequenter Blickkontakt, Gesten)
Schwierigkeiten die Richtung, aus der ein Geräusch kommt, einzuordnen
Probleme beim Auswendiglernen von Gedichten oder Liedern (eingeschränkte Merkspanne)
Wenn viele Personen durcheinanderreden, kann das Kind/ der Erwachsene dem Gespräch nicht mehr folgen oder wird selbst lauter, um die anderen zu übertönen
Starke Geräuschempfindlichkeit
Was ist eine AVWS?
Bei einer AVWS werden die akustischen Signale, Impulse nicht korrekt an das Gehirn weitergeleitet. Es liegt eine Störung zwischen dem Innenohr und dem Gehirn vor, so dass Höreindrücke trotz einem normalen Hörtest nicht richtig verarbeitet und/ oder wahrgenommen werden können. Häufig kommt es zu Schwierigkeiten im Schulalltag. Dabei kommt es zu einer Informationsverarbeitungsstörung beim Hören, die einen großen Einfluss vor allem auf die sprachlichen und schriftsprachlichen Leistungen der Kinder hat.
Über die Ursache ist bisher nur wenig bekannt. Wiederholte Hörbeeinträchtigungen durch Mittelohrentzündungen und Paukenergüsse im frühen Kindesalter können das Risiko erhöhen. Man kann sich das so vorstellen, als lerne das Gehirn die Informationen anders zu verarbeiten.
Voraussetzungen zur AVWS-Diagnostik
Um eine optimale und vor allem aussagekräftige AVWS-Testung durchzuführen sind einige Punkte zu beachten:
Eine Testung ist ab Ende der 1. Klasse bzw. ab der 2 Klasse sinnvoll, da für manche Testungen buchstabiert werden muss
Die Aussprache/ Sprachentwicklung sollte zum Zeitpunkt der Diagnostik unauffällig sein
Wenn möglich sollte eine Erkältung mindestens 3 Wochen zurück liegen, da das Hörvermögen aufgrund der Belüftung des Ohres eingeschränkt sein kann
eine Hörstörung sollte ausgeschlossen sein
die Untersuchung, sollte möglichst morgens stattfinden, da die Konzentration der Kinder dann meist besser ist
Da die AVWS eine Ausschlussdiagnose ist, sollten folgende Punkte ebenfalls beachtet werden, da die Ergebnisse der Testung hierdurch beeinflusst werden können oder die Testung nicht durchführbar ist:
• eine unbehandelte Aufmerksamkeitsstörung mit oder ohne Hyperaktivität (ADS, ADHS)
• eine Intelligenzminderung (Gesamt IQ < 85)
Die erforderlichen Untersuchungen können in Kinder- und Jugendpsychologischen, Kinder- neurologischen Praxen/ Einrichtungen durchgeführt werden.
Behandlung einer AVWS
Eine AVWS ist keine Erkrankung, sondern eine umschriebene Beeinträchtigung eines Leistungsbereichs, die durch verschiedene übende und ausgleichende Maßnahmen kompensiert bzw. bewältigt werden kann.
Bei Bestätigung der Verdachtsdiagnose können folgende Maßnahmen sinnvoll sein, die im Einzelnen individuell auf das Kind abgestimmt werden müssen:
Beantragen des sozialpädagogischen Förderschwerpunkts "Hören" für die Schule, um dort Nachteilsausgleichsmöglichkeiten zu erhalten
Bei Schwierigkeiten im Störgeräusch ist die Nutzung einer Digitalen Übertragungsanlage im Schulunterricht sinnvoll
Logopädische Therapie zur Beübung der Lautwahrnehmung, des Verständnisses von Laut und schriftlicher Umsetzung und / oder der Hörgedächtnisleistung
Seit dem 01.07.2023 sind wir keine Pädaudiologe /Phoniatrie mehr.
Somit können wir die AVWS-Testung nicht mehr komplett über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir diese Testung weiterhin
als Individuelle Gesundheitsleistung (Igel-Leistung) an.
Bei Rückfragen oder einer kurzen Beratung melden Sie sich gerne telefonisch unter 040 48 35 50.
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